ERBRECHT
Immer noch sorgen viel zu wenige Menschen für den eigenen Tod vor, obwohl die Werte des zu vererbenden Vermögens zunehmen. Nach dem Erbfall kommt es dann wegen fehlender oder falscher Vorsorge zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen und für viele von ihnen sogar zu einem bösen Erwachen. Der rechtzeitige Gang zum Anwalt oder Notar hilft, frühzeitig die Weichen richtig zu stellen. Der Preis dafür ist auch nicht zu hoch. Der Streit zwischen Hinterbliebenen nach dem Erbfall kostet ein Vielfaches dessen, was eine rechtzeitige und passende Erbfallplanung gekostet hätte. Zu unseren Leistungen auf dem Gebiet des Erbrechts gehören unter anderem:
- Beratung zu Testamenten und Erbverträgen, Vermächtnissen und Auflagen an die Erben
- Abwicklung und Behandlung von Testamenten und Erbverträgen
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Erbrechten
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
- Vermögensübertragung unter Lebenden durch vorweggenommene Erbfolge
- Vermögens- und Nachlaßplanung auch unter Berücksichtigung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts
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