DIE NOTARIN UND DER NOTAR–IHRE UNPARTEIISCHEN BERATER
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist ein Tätigwerden des Notars, genauer: die Beurkundung des Rechtsgeschäfts durch einen Notar, gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält. Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Grundstücksangelegenheiten/Immobilien
- Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden usw.
- Ehe, Partnerschaft und Familie
- Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
- Erbe und Schenkung
- Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlaßverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.)
- Unternehmen
- Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung
- Vorsorgevollmachten
- Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung
- Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation
- Scheidungsvereinbarung, Nachlaßauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden
Als Notarin ist in unserer Kanzlei tätig:
Rechtsanwältin und Notarin Katja Große Lögten
Ansprechpartner:
Notarfachwirtin Frau Hiltraud Stegink Telefon: 05921/ 8090-23