VERSICHERUNGSRECHT

Die Notwendigkeit der privaten Absicherung von Risiken aller Art wird uns immer mehr vor Augen geführt. Doch was tun, wenn die eigene Versicherung z. B. nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit nicht zahlen will ? Oft wirft die Versicherung einem die Verletzung von Mitteilungspflichten (sogenannte Obliegenheiten) etc. vor. Wir prüfen für Sie, ob Ansprüche gegenüber der Versicherung bestehen und setzen diese für Sie durch.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des privaten Versicherungsrechtes. Zum privaten Versicherungsrecht gehören unter anderem die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die private Krankenversicherung, die Kaskoversicherung sowie die Sachschadensversicherungen z.B. Gebäudeversicherung.

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