SOZIALRECHT
Das Sozialrecht regelt unter anderem die gesamte gesetzliche Daseinsvorsorge. Dazu zählen die gesetzliche Kranken-/Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zum Sozialrecht gehören auch das Vertragsarztrecht, das Schwerbehindertenrecht und alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht von Arbeitnehmern bzw. arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten.
Kein Rechtsgebiet ist einem solch schnellen Wandel unterzogen wie das Sozialrecht. Durch regelmäßige Fortbildung können wir Ihnen kompetente Beratung und Vertretung im gesamten Bereich des Sozialrechtes bieten. Wir vertreten Sie, falls erforderlich, vor allen Sozialgerichten bundesweit.
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